Überraschender Freispruch und die Mietwohnung

Richter zum Angeklagten: „Mit diesem Freispruch haben Sie wohl gar nicht gerechnet, was?“ „Nein“, erwidert der Angeklagte, „ich habe bereits meine Wohnung vermietet.“
Richter zum Angeklagten: „Mit diesem Freispruch haben Sie wohl gar nicht gerechnet, was?“ „Nein“, erwidert der Angeklagte, „ich habe bereits meine Wohnung vermietet.“