Überraschender Freispruch und die Mietwohnung

Überraschender Freispruch und die Mietwohnung
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Richter zum Angeklagten: „Mit diesem Freispruch haben Sie wohl gar nicht gerechnet, was?“ „Nein“, erwidert der Angeklagte, „ich habe bereits meine Wohnung vermietet.“