Richter fragt: Wie lange? Zeugin antwortet: Ein Viertelstündchen!

Fragt der Richter die Zeugin: „Sie hatten also geschlechtliche Beziehungen zu dem Angeklagten? Wie lange?“ „Meist so’n Viertelstündchen.“
Fragt der Richter die Zeugin: „Sie hatten also geschlechtliche Beziehungen zu dem Angeklagten? Wie lange?“ „Meist so’n Viertelstündchen.“