Richter fragt: Wie lange? Zeugin antwortet: Ein Viertelstündchen!

Richter fragt: Wie lange? Zeugin antwortet: Ein Viertelstündchen!
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Fragt der Richter die Zeugin: „Sie hatten also geschlechtliche Beziehungen zu dem Angeklagten? Wie lange?“ „Meist so’n Viertelstündchen.“