Ein fester Wohnsitz als mildernder Umstand

Ein fester Wohnsitz als mildernder Umstand
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Herr Richter, ich bitte Sie um mildernde Umstände. Zur Zeit der Tat war ich ohne festen Wohnsitz. Ich hatte nichts zu essen und keine Freunde. „Ich habe diese alles bereits berücksichtigt“, sagt der Richter. „Sie werden für drei Jahre einen festen Wohnsitz haben, regelmäßige Verpflegung und auch eine Menge Freunde.“